Nach wie vor ist Racial Profiling in Deutschland nicht ausdrücklich verboten.
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Pressemitteilung
Berlin. Am Welttag gegen Rassismus findet die Abschlusskonferenz des Beirats der „UN-Dekade Menschen afrikanischer Herkunft“ statt. Dazu erklärt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf:
„Menschen afrikanischer Herkunft sind in Deutschland häufig Rassismus, Vorurteilen und Diskriminierung ausgesetzt. Staat und Gesellschaft müssen sich verstärkt mit Antischwarzem Rassismus befassen. Dass dies bitter nötig ist, zeigt der Abschlussbericht des Beirats der UN-Dekade Menschen afrikanischer Herkunft eindrücklich.
Großer Handlungsbedarf besteht beispielsweise in den Bereichen Gesundheitsversorgung, bei der Strafverfolgung rassistischer Straftaten, aber auch mit Blick auf Routinen und Handlungsweisen der Strafverfolgungsbehörden selbst. Nach wie vor ist Racial Profiling in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Nach wie vor fehlt es an einer strukturell verankerten, menschenrechtsfundierten Wissensvermittlung über Rassismus in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz.
Die UN-Dekade Menschen afrikanischer Herkunft ist im Dezember 2024 um weitere zehn Jahre verlängert worden. Das begrüßen wir, denn Menschen afrikanischer Herkunft erleben auch in Deutschland immer wieder Rassismus und Diskriminierung.
Die UN-Dekade fordert Deutschland und die Staatengemeinschaft auf, die Rechte Schwarzer Menschen, ihre Anerkennung und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, sich dem Unrecht des Kolonialismus und seiner schwerwiegenden Folgen in der Gegenwart zu stellen und Antischwarzem Rassismus auf struktureller und institutioneller Ebene wirksam zu begegnen.
Dabei müssen Vertreter*innen der Schwarzen Communities aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen werden – durch ihre Beiträge kann das wertvolle Wissen aus den Kämpfen gegen Antischwarzen Rassismus einfließen, die Schwarze Communities in Deutschland seit vielen Jahrzehnten beziehungsweise Schwarze Menschen seit Jahrhunderten führen.
Das Institut fordert daher die Koalitionsparteien auf, die Empfehlungen des Beirats in der kommenden Legislatur umzusetzen, und die wichtige Beiratsarbeit weiterzuführen, damit die Verwirklichung der Ziele der Dekade neue Impulse bekommt. Das Institut unterstreicht die Forderung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte Volker Türk: ‚Es braucht mutige Maßnahmen für einen echten Wandel‘.“
Um die Rechte von Menschen afrikanischer Herkunft, ihre Anerkennung und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“ (2015 bis 2024) ausgerufen. Die Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – sind aufgerufen, die Ziele der Dekade umzusetzen. Die UN-Dekade ist im Dezember 2024 bis 2034 verlängert worden.
Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2022 eine Koordinierungsstelle für die Begleitung der UN-Dekade eingerichtet. Sie besteht aus einem Beirat, dem Vertreter*innen Schwarzer zivilgesellschaftlicher Organisationen angehören. Der Beirat hat die Aufgabe, Themen und Arbeitsschwerpunkte zur Umsetzung der UN-Dekade festzulegen.
With this report the German Institute for Human Rights provides a written contribution in the context of the follow-up procedure of CERD concluding observations (COBs) on Germany by the Committee on the Elimination of Racial Discrimination during its 115th…
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On 18 October 2022, the European Court of Human Rights decided the case of Basu v. Germany and found that the applicant’s rights to privacy and non-discrimination had been…
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