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Aktuelle Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Menschenhandel veröffentlicht

© DIMR/B. Dietl

· Meldung

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts begrüßt die Erarbeitung und Verabschiedung des ersten Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP). Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärt: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag den Prozess der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans im vergangenen Jahr entwickelt und verabschiedet hat. Damit realisiert sie eine Verpflichtung der im Juli 2024 reformierten EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. Der Nationale Aktionsplan muss nun in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und den Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel umgesetzt werden und sollte auch die Perspektiven der Betroffenen selbst einbeziehen. Nur so kann er Wirksamkeit entfalten und das Ziel erreichen, mittel- und langfristig Betroffene zu schützen und ihren Zugang zu Unterkunft, materieller Unterstützung, Gesundheitsversorgung, Beratung und Entschädigung sicherzustellen.“ 

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel gibt in ihrer Stellungnahme Hinweise hierzu sowie zur Umsetzung der anstehenden Maßnahmen und zur Fortentwicklung des NAPs.

Wie der Aktionsplan fortentwickelt und umgesetzt werden sollte

Die Berichterstattungsstelle sieht Handlungsbedarfe, die im NAP bisher noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

So ist die Förderung wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure zeitlich auf wenige Jahre begrenzt. Eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung, insbesondere von Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen ist jedoch essenziell, um deren Qualität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Zudem beinhaltet der NAP keine Maßnahmen zum Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel. „Es ist bedauerlich, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte aussageunabhängige Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel nicht im NAP enthalten ist. Um Betroffene von Menschenhandel vollumfänglich schützen und unterstützen zu können, braucht es ein Aufenthaltsrecht, das von jeglicher Mitwirkung im Strafverfahren unabhängig ist“, betont Naile Tanış, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.

Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesregierung notwendig

Die Berichterstattungsstelle  schlägt zudem vor, eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesregierung  einzurichten. „Eine Koordinierungsstelle könnte den Austausch zwischen den Bundesländern fördern, kohärentes Handeln der Bundesländer sichern und auch Prozesse auf europäischer oder internationaler Ebene für alle Ausbeutungsformen aufeinander abstimmen“, erklärt Naile Tanış.

Die aktuelle und künftige Arbeit und das Mandat der Berichterstattungsstelle Menschenhandel sind im NAP bisher nicht abgebildet. Es gibt keine Maßnahme, um eine gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit zu schaffen. Die Expert*innengruppe gegen Menschenhandel des Europarats (GRETA) empfiehlt jedoch eine solche Maßnahme. Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel gewährleistet, dass der Politik regelmäßig bundesweit belastbare Daten als Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen zur Verfügung stehen. Eine solche umfassende Datenanalyse liefert der kürzlich veröffentlichte „Monitor Menschenhandel“.

Aktionsplan ist ein wichtiger Meilenstein

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel sieht den NAP als einen wichtigen Meilenstein bei der Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland. Sie betont jedoch die Notwendigkeit von Ergänzungen und Verbesserungen, die sowohl bei einer Weiterentwicklung des NAP als auch bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode berücksichtigt werden sollten.

Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel wird federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei verschiedenen Bundesministerien: Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Der NAP soll in den nächsten Jahren gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen sowie Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt werden. Die Maßnahmen des NAP erstrecken sich auf einen Zeitraum von vier Jahren.

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