Weltkindertag
Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre für die Bundestagswahl 2025 kinderrechtlich geboten
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Pressemitteilung
Berlin. Zum ersten Mal dürfen Jugendliche am 9. Juni an den Europawahlen teilnehmen. Der Bundestag hatte im November 2022 das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert anlässlich des Weltkindertages am 1. Juni die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch für die Bundestagswahl 2025.
„Viele 16-Jährige verstehen nicht, warum sie dieses Jahr an den Europawahlen und in einigen Bundesländern auch an Kommunalwahlen teilnehmen können, während sie bei den Bundestagswahlen 2025 noch nicht wählen dürfen”, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.
Gemäß Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz ist bei Bundestagswahlen nur wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
„Die Bundesregierung sollte verstärkt im Parlament für ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag werben, das Mindestwahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken, mit dem Ziel, einheitliche Bestimmungen zum Wahlalter in Bund, Ländern und Kommunen zu schaffen“, so Kittel weiter. Wahlen seien ein grundlegendes politisches Gestaltungsrecht und böten die Möglichkeit, über die eigenen Angelegenheiten zu entscheiden, wie es Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorsehe.
„Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt empfohlen, das Wahlrecht zu reformieren, damit junge Menschen politisch repräsentiert sind und ihre Stimmen gehört werden. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass junge Menschen in Deutschland mitentscheiden wollen. Es ist an der Zeit, ihnen dieses Recht zuzugestehen. Eine einheitliche Regelung auf allen politischen Ebenen ist dringend erforderlich, verbunden mit begleitenden Maßnahmen zur Menschenrechtsbildung und Mobilisierung junger Wähler*innen, um eine inklusive und repräsentative Demokratie zu fördern”, betont Claudia Kittel die Forderung nach einer Senkung des Mindestwahlalters.
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Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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