Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
80 Jahre nach der Befreiung des KZ Ausschwitz-Birkenau: Antisemitismus und Rassismus sind nach wie vor wirkmächtig
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Am 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus. Jüdinnen*Juden, Sinti*zze und Rom*nja, Menschen mit Behinderungen, Angehörige sexueller und geschlechtlicher Minderheiten, Menschen, die zu gesellschaftlichen Außenseiter*innen gemacht wurden, sowie politische Gegner*innen der Nationalsozialisten wurden systematisch entrechtet, verfolgt und ermordet.
Staat und Gesellschaft tragen Verantwortung, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten. Dieses Erinnern verpflichtet zum Engagement gegen heutigen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und für die universellen Menschenrechte.
Je länger die nationalsozialistischen Verbrechen zurückliegen, desto wichtiger werden Gedenkstätten und Lernorte der historisch-politischen Bildung. Sie erinnern nicht nur an die Opfer und unsere Verantwortung für die Gegenwart, sie machen Geschichte für Besucher*innen begreifbar und fordern zur Reflektion auf: eine Grundvoraussetzung, um sich für Menschenrechte, Demokratie und eine offene Gesellschaft einzusetzen. Antisemitismus und Rassismus sind nach wie vor wirkmächtig. Daher müssen Menschenrechte im Hier und Jetzt immer wieder bestärkt werden.
Es ist empörend, dass Gedenkstätten und Erinnerungsorte zu NS-Verbrechen immer stärker rechtsextremen Übergriffen ausgesetzt sind. Beispielsweise werden die Verbrechen der Nazis von Besucher*innen demonstrativ vor Ort verharmlost und geleugnet, Mitarbeitende bedroht, Bildungsprogramme gezielt gestört und Denkmäler beschädigt. Das ist eine bedrohliche Entwicklung.
Bund und Länder sind verpflichtet, antisemitischen, rassistischen und geschichtsrevisionistischen Bestrebungen entschieden entgegenzutreten sowie Gedenkstätten und ihre Bildungsarbeit zu schützen und zu unterstützen. Sie sind zudem verpflichtet, jüdische Menschen und jüdisches Leben in Deutschland zu schützen und seine Entfaltung zu gewährleisten.“
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