2022 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland. Am 23. September 2022 veröffentlichte er seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations). Darin würdigt er den konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung in Genf, erinnert an die Unteilbarkeit aller in der UN-KRK verankerten Rechte und drängt auf die Umsetzung der in seinen Abschließenden Bemerkungen enthaltenen Empfehlungen.
Besonderen Handlungsbedarf sieht er in folgenden Bereichen: Gewalt gegen Kinder (Abs. 23), Kinder, die aus ihrer familiären Umgebung getrennt sind (Abs. 27), Gesundheit und Gesundheitswesen (Abs. 31), Bildung, einschließlich Berufsbildung und -beratung (Abs. 36), asylsuchende, geflüchtete und von Migration betroffene Kinder (Abs. 40). Der UN-Ausschuss mahnt eine stärkere Umsetzung der Fakultativprotokolle zur UN-KRK an, besonders in Bezug auf die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Abs. 45). Er empfiehlt darüber hinaus, die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.
Über die Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen. Die Veranstaltung ist Auftakt einer Follow up-Gesprächsreihe, bei der sich die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Vertreter*innen der Bundesregierung, der Länder sowie der Zivilgesellschaft bis 2027 regelmäßig austauschen möchte.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!
Programm der Veranstaltung (PDF, 166 KB)