Veranstaltungen

Follow-Up Fachgespräch zum Staatenberichtsverfahren - Das Recht von Kindern auf Beschwerde bei Klima- und Umweltverletzungen

Die Anmeldefrist zu dieser Veranstaltung ist abgelaufen.

Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention haben die Pflicht, Kinderrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Ein Meilenstein für die Verwirklichung aller Rechte von Kindern und Jugendlichen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Staaten für negative Auswirkungen des Klimawandels auf Kinder verantwortlich sind.

Im Jahr 2023 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seine Allgemeine Bemerkung Nr. 26 „Kinderrechte und Umwelt, mit Schwerpunkt auf dem Klimawandel“ (GC26). Kinder werden explizit als Träger*innen von Rechten benannt. Sie haben Anspruch darauf, dass ihre Rechte vor Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltschäden geschützt und sie selbst als Umweltakteur*innen anerkannt und vollumfänglich geachtet werden. Besonderes Augenmerk richtet der UN-Ausschuss auf Hürden, mit denen Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte konfrontiert werden können.

Das Follow-Up Fachgespräch möchte einen Fokus auf das Dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zum Individualbeschwerdeverfahren und die Empfehlungen des UN-Ausschusses an Deutschland aus dem 5./6. Staatenberichtsverfahren in Verbindung mit dem GC26 des UN-Ausschusses legen. Welche Zugänge haben Kinder und Jugendliche in Deutschland, wenn es um ihr Recht auf Beschwerde über Klimarechtsverletzungen geht?

Mit freundlichen Grüßen

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention und
Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, National Coalition Deutschland

Programm

10:00 Uhr
Begrüßung und Moderation

Judith Feige, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

10:15 Uhr
Einführung in die Thematik, interaktives Gespräch

Kirsten Schweder, stellvertretende Geschäftsstellenleitung, National Coalition Deutschland
Claudia Kittel, Leitung, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

11:00 Uhr
Impulsreferate

Linda Zaiane-Kuhlmann, Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk, Impulse zum Individualbeschwerdeverfahren, 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
Raina Ivanova, Klimaschutzaktivistin: Sie reichte 2019 zusammen mit 15 weiteren jungen Menschen beim UN-Ausschuss eine Individualbeschwerde ein.
Üwen Ergün, Geschäftsführer KinderRechteForum (KRF) und Sprecher der National Coalition Deutschland: Erfahrungen mit Klimabeschwerden von Kindern und Jugendlichen

11:40 Uhr
Gemeinsame Diskussion und Austausch mit den Teilnehmenden der Veranstaltung
12:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Logo des Netzwerks zur Umsetzung der UN_Kinderrechtskonvention. Drei stilisiert Dargestellte Figuren stehen vor dem Schriftzug.

Ansprechpartner*in

Zum Seitenanfang springen