Wie soll eine Erinnerungs- und Gedenkpolitik aussehen, die die Opfer rassistischer Gewalt in den Mittelpunkt rückt? Was brauchen Opfer und Angehörige? Wie können wir ein kollektives Gedächtnis schaffen? Welche gesellschaftliche Funktion kann oder sollte ein Gerichtsverfahren im Kontext rassistischer Gewalttaten einnehmen? Wie müsste eine strafrechtliche Aufarbeitung genau aussehen, die Angehörige und Betroffene zum Ausgangspunkt nimmt, diese nicht re-traumatisiert, Raum für Schmerz und Erzählungen lässt und anerkennt, dass ein Gerichtsverfahren auch immer ein soziales und politisches Aushandlungsfeld ist? Wie können Trauer, Wut und Frustration von Menschen mit Rassismuserfahrungen als Alltagserfahrungen stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken?
Denn es ist still geworden um die rassistisch motivierten Morde am 19. Februar 2020 in Hanau. Einer Gesellschaft, die sich viel zu oft und viel zu sehr an Täter_innen orientiert, „fehlt“ der Täter, der sich selbst getötet hat. Und mit dem Täter, fehlt ein öffentliche Aufmerksamkeit produzierender Gerichtsprozess.
Rassistische Anschläge lassen sich auch aus einer anderen Perspektive aufarbeiten und erzählen – aus der Perspektive der Opfer, der Angehörigen und aus der Perspektive der betroffenen Communities. In zwei Diskussionsrunden sprachen wir mit den eingeladenen Gesprächspartner_innen darüber, welche Formen der gesellschaftlichen Anerkennung, Aufarbeitung und Reparationen unsere Gesellschaft im Kontext rassistischer Gewalttaten braucht.
Eine gemeinsame Veranstaltung des Migrationsrats Berlin e.V. und des Deutschen Instituts für Menschenrechte.