Die Forderung und der Wunsch nach mehr Diversität in Bibliotheken ist allgegenwärtig. In der Fachliteratur, auf (virtuellen) Kongressen und in Internet-Foren wird diskutiert, wie Bibliotheken zu offenen Orten „für alle Menschen“ werden können. Einzelne Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und Angeboten, größere Vielfalt im Medienbestand oder diversitätsorientierte Personalgewinnung werden in verschiedenen Bibliotheken bereits umgesetzt und dienen als Vorbilder für andere Einrichtungen.
Aber reichen diese einzelnen Maßnahmen auf dem Weg zur inklusiven, diversen Bibliothek? Zunehmend wird deutlich, dass sie nur wirksam sind, wenn gleichzeitig individuelle, institutionelle und strukturelle Formen von Diskriminierung und Ungleichbehandlung wahrgenommen und abgebaut werden. Menschen- und Grundrechte sowie der gesetzliche Diskriminierungsschutz sind dabei eine wichtige Grundlage und ein zentraler Hebel, um Veränderungen in Bibliotheken anzustoßen, gegen Diskriminierungen vorzugehen und Diversität zu fördern.
Doch was genau ist eine Diskriminierung? Welche Diskriminierungsformen und -merkmale gibt es? Wie schützt das Antidiskriminierungsrecht in Deutschland vor Benachteiligung und Diskriminierung – auch in und durch Bibliotheken?
Darüber sprechen wir am 01. März mit Daniel Scherr, Jurist im Beratungsreferat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Er wird uns in die Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts einführen und anschließend Fragen aus dem Chat beantworten.
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