20 Jahre Deutsches Institut für Menschenrechte
„Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren“:
Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthält das Versprechen, dass alle Menschen ihre Menschenrechte in Anspruch nehmen und mit gleichen Chancen die Gesellschaft mitgestalten können – ohne Unterschied aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religion, Behinderung oder sozialer Herkunft.
Die Menschenrechte sind das Fundament von Demokratie, Rechtsstaat und friedlichem Zusammenleben. Allerdings verliert der demokratische Rechtsstaat an Strahlkraft. Politische Strömungen, die demokratische Institutionen und Menschenrechte infrage stellen, erhalten wachsende Zustimmung. Zugleich stößt die Forderung nach gleicher Teilhabe, auch und gerade an gesellschaftlicher und politischer Macht, auf vielfältige Gegenwehr.
Was sind die Gründe für Skepsis gegenüber Demokratie und Menschenrechten? Wie können wir das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen und Verfahren stärken und gesellschaftliche Inklusion fördern? Wie kann Deutschland als postmigrantische Gesellschaft 30 Jahre nach der Deutschen Einheit die Bedingungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt neu verhandeln und begründen?