Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel nahm den 10. Jahrestag des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Anlass, sich am 31. März 2023 erstmals einem größeren Fachpublikum vorzustellen. Unter dem Titel „Menschenhandel bekämpfen, Betroffene schützen – Ein Nationaler Verweisungsmechanismus für Deutschland“ richtete die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eine Konferenz zum Austausch von Expert*innen aus.
Die unabhängige Expert*innengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) mahnt die Einrichtung eines Nationalen Verweisungsmechanismus (NRM) für Deutschland schon lange an. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU sieht die formelle Einrichtung nationaler Verweisungsmechanismen durch die Mitgliedsstaaten vor. Diesbezügliche Mindestanforderungen sollen dem Vorschlag zufolge durch Leitlinien der EU-Kommission flankiert werden. Auch die OSZE hat im letzten Jahr in zweiter und umfassend überarbeiteter Auflage ein Handbuch mit dem Titel „National Referral Mechanisms – Joining Efforts to Protect the Rights of Trafficked Persons: A Practical Handbook“ herausgegeben. Für Deutschland wurde auf der Konferenz festgestellt, dass es bisher keine Einheitlichkeit im Zusammenspiel der relevanten Akteure bei der Identifizierung und Vermittlung von Unterstützung für Betroffene von Menschenhandel gibt.
Ob die Umsetzung eines Nationalen Verweisungsmechanismus in Deutschland sinnvoll ist und wie ein solcher Umsetzungsprozess erfolgen sollte, war Gegenstand reger Diskussionen. Ein Podium widmete sich der Identifizierung von Betroffenen und diskutierte die Möglichkeiten und Grenzen eines NRM in der Praxis. Ein weiteres Podium widmete sich den Fragen der Umsetzung eines NRM, insbesondere unter dem Aspekt der Herausforderungen, die die föderalen Strukturen Deutschlands stellen. In drei Fachforen wurde diskutiert, wie an bestehende Koordinations- und Kooperationsstrukturen angeknüpft werden und sichergestellt werden kann, dass der Schutz der Betroffenen im Zentrum steht. Hier wurden Handlungsbedarfe bei der Umsetzung des Bundeskooperationskonzepts „Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ (Forum 1), bei der Umsetzung der Rechte von Betroffenen im Strafverfahren (Forum 2) und beim Zugang zur Unterstützung (Forum 3) vorgestellt und diskutiert.
Beigetragen haben neben einer Vielzahl von staatlichen Akteuren auf Bundes- und Länderebene auch spezialisierte Fachberatungsstellen sowie der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK e.V.), ECPAT Deutschland e.V. und die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel – Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e. V.
Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel dankt allen Teilnehmenden, Vortragenden und Referent*innen. Das Thema wird durch die Berichterstattungsstelle weiter begleitet und es ist geplant, die Ergebnisse in unseren ersten periodischen Bericht 2024 einfließen zu lassen.
Nationale Berichterstatter*innen bzw. Expert*innen aus Spanien, den Niederlanden, Finnland, Portugal und Großbritannien haben Grußworte an die neu eingerichtete Berichterstattungsstelle Menschenhandel gesendet und ihre Erfahrungen in Videobotschaften geteilt:
Menschenhandel bekämpfen, Betroffene schützen - Erfahrungen aus anderen Ländern (YouTube)