Die Stellungnahme macht deutlich, dass die Wahrung der Familieneinheit, also das Recht, als Familie zusammenleben zu können, einen überragenden Stellenwert im nationalen, europäischen und internationalen Grund- und Menschenrechtsschutz hat. Das Institut empfiehlt dem Gesetzgeber, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vorzunehmen und ab dem 16. März 2018 wieder voraussetzungslos zu ermöglichen. Bereits die gegenwärtige Regelung führt dazu, dass etwa Geflüchtete aus Syrien über drei Jahre oder noch länger getrennt von ihren engsten Familienangehörigen leben müssen.