Die Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention garantieren einen Anspruch auf Zugang zu einem Verfahren, in dem das Schutzgesuch eines Menschen individuell und unvoreingenommen zu prüfen ist. Diese Grundsätze sind als allgemeine Grundsätze eines Rechtsstaates anerkannt. Gerade im Bereich des Asylrechts ist es elementar, dass sie uneingeschränkte Beachtung finden. Denn in den Asylverfahren geht es für die Menschen jeweils darum, ob sie im Fall ihrer Abschiebung Gefahrenlagen für Leib und Leben ausgesetzt sind.