Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist gegen Kinderehen und spricht sich für ein globales Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren aus. Diese Frage ist aber zu trennen vom Umgang mit im Ausland geschlossenen Minderjährigen-Ehen. Im Rahmen einer Einzelprüfung ist zu ermitteln, ob diese Verbindung dem Kindeswohl abträglich ist. Deshalb wendet sich das DIMR gegen eine nachträgliche, pauschale Annullierung von bestehenden Ehen aus menschenrechtlichen Gründen.