Das Deutsche Institut für Menschenrechte befürwortet die in beiden Gesetzentwürfen vorgesehene Änderung des Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz: Der Begriff „Rasse“ sollte durch den Begriff „rassistisch“ ersetzt werden, sodass der inhaltliche Schutzgehalt und der Zweck der Norm deutlicher wird als bisher.