In seinen bisherigen Stellungnahmen zu den verschiedenen Entwürfen zu den ersten Entwurfselementen machte das Deutsche Institut für Menschenrechte deutlich, dass ein übergeordneter internationaler Rechtsrahmen hilfreich und notwendig ist, um die staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf unternehmerische Tätigkeiten zu konkretisieren. Der jetzt vorliegende überarbeitete zweite Entwurf weist gegenüber dem Vorentwurf erneut deutliche Verbesserungen auf und ist damit eine sehr gute Grundlage für die weiteren zwischenstaatlichen Verhandlungen im Oktober 2020. In der Stellungnahme wird der neue Entwurf vorgestellt und die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf von 2019 werden herausgearbeitet.