Das Institut begrüßt, dass die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt hat, der Produkte, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem Unionsmarkt verbietet. Die vorgeschlagene Verordnung kann ein wichtiger Aspekt sein, um gegen Zwangsarbeit in globalen Wertschöpfungsketten vorzugehen. Damit die Verordnung wirkungsvoll wird, muss sie eine abschreckende Wirkung für den künftigen Einsatz von Zwangsarbeit entfalten und bestehende Verhältnisse der Zwangsarbeit beheben. Dafür sind zentrale Änderungen am Verordnungsentwurf notwendig, die wir im Folgenden vorstellen.