Die Universalität der Menschenrechte ist ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Grundlage aller UN-Menschenrechtsabkommen, von denen alle Staaten mindestens eines oder mehrere völkerrechtlich bindend ratifiziert haben. Dennoch wird die internationale Debatte um die Universalität der Menschenrechte schon seit Jahrzehnten immer wieder und auch aktuell von einzelnen Staaten oder Staatengruppen geführt.