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Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Beratung im Ausschuss für Inneres und Heimat

Das Institut begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts, langjährig Geduldeten eine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Damit jedoch die Zahl der langjährig Geduldeten auch dauerhaft verringert wird, sollten noch einige Anpassungen vorgenommen werden. Der gleichzeitig vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren ist aus menschenrechtlicher Hinsicht kritisch zu beurteilen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, überlange Verfahren zu verkürzen, um den Antragsteller*innen Rechtsicherheit zu geben. In vielen Fällen führen Verfahrensbeschleunigungen jedoch dazu, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Personen eingeschränkt werden. Vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Bezüge nimmt die vorliegende Stellungnahme zu einigen ausgewählten Aspekten der Gesetzentwürfe Stellung und benennt abschließend einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die in den vorliegenden Entwürfen noch keine Berücksichtigung finden.

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Themen: Asyl und Migration
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 225 KB)
Seiten: 13
Erschienen: 11/2022

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