Nach Verabschiedung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit muss diese bis Juli 2026 in deutsches Recht überführt werden. Entsprechend muss das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst werden und dies wird äußerst kontrovers diskutiert.
Die Stellungnahme untersucht, ob eine Aussetzung des LkSG, der Berichtspflicht unter dem LkSG oder die Reduzierung des Anwendungsbereichs des LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD gegen die Bestimmungen des UN-Sozialpakts verstoßen würden.