Responsibility for basic and human rights following the withdrawal from Afghanistan
On Germany’s duty to protect particularly vulnerable Afghans
This paper demonstrates the extent to which Germany has a duty to protect the basic and human rights of people in Afghanistan as a consequence of the international military mission and the withdrawal of international troops. This duty is about protecting people who are in physical and mortal danger. It stems from the right to life and physical integrity enshrined in Germany’s Basic Law and in human rights treaties.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) enthält Regelungen, die die Rechte von Schutzsuchenden beschränken und zudem unionsrechtlich nicht zwingend sind. Das…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
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