Werden Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Intersexuellen sowie Transgender in Entwicklungsländern verletzt, wird meist nach Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit gerufen. Wie jedoch die Menschenrechte von LSBTI gefördert werden können, ist kaum dokumentiert und erforscht. Die Studie untersucht, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Zielsetzung deutsche staatliche und nichtstaatliche Organisationen und Institutionen die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* im Jahr 2010 weltweit gefördert haben. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über die Situation von LSBTI weltweit und die Anwendbarkeit der Menschenrechte auf Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI). Die Studie stellt außerdem weitere Anforderungen an Förderer in der EZ, um die Menschenrechte von LSBTI stärker zu berücksichtigen. Indem sie nicht nur die Inhalte politischer Absichtserklärungen analysiert, sondern auch, inwieweit diese tatsächlich mit Finanzmitteln hinterlegt werden, ist sie außerdem ein wegweisendes Beispiel dafür, wie Zivilgesellschaft staatliche Entwicklungszusammenarbeit überwachen kann.
2., überarbeitete Auflage