Die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, die Menschenrechte und die ihnen zugrundeliegenden Werte bilden die Grundlagen unseres Rechtsstaats. Die Menschenrechte beruhen auf der Menschenwürde. Da die Menschenwürde jedem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, ist sie nur als gleiche Würde aller Menschen denkbar und damit untrennbar mit dem Diskriminierungsverbot verbunden.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines umfassenden und entschlossenen Ansatzes, um Rassismus und Rechtsextremismus entgegenzutreten. Hierzu zählt auch, dass die zuständigen staatlichen Stellen im Interesse des Rechtsstaats und der Integrität staatlicher Institutionen in der Lage sein müssen, Beamt*innen, die rassistische Positionen vertreten, aus dem Dienst zu entlassen.
Das Anliegen der Publikation besteht darin, zur Klärung aktuell im Raum stehender rechtlicher Fragen beizutragen. Sie verdeutlicht, warum es in einem Rechtsstaat geboten ist, Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen. Hierbei handelt es sich um nicht verhandelbare Grundsätze des Grundgesetzes. Der Beitrag zeigt auf, warum Personen, die für die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und damit für rassistische und rechtsextreme Positionen eintreten, – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall – aus dem Staatsdienst zu entlassen sind.