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Stellungnahme

Racial Profiling: Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen

Zum Verbot rassistischer Diskriminierung

Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ob der Bund und/oder die Länder eine Studie über Racial Profiling durchführen lassen sollen. Dabei sollte eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der polizeilichen Praxis im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn die Polizei ist die wichtigste Institution für das – menschenrechtlich gebotene – Gewaltmonopol des Staates. Dabei ist das Gewaltmonopol des Staates nur wegen der Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rassistische Diskriminierung, Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 208 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-73113-8
Seiten: 8
Erschienen: 07/2020

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