Position Nr. 8. Um terroristische Anschläge zu verhindern, will die Bundesregierung die Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber terrorverdächtigen Ausländer_innen erleichtern. Hierbei sind menschenrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Position erläutert die derzeitige Rechtslage und erörtert die menschenrechtlichen Grenzen für die Abschiebungshaft zur Terrorismusprävention. Es stellt klar, dass die Abschiebungshaft nicht dazu genutzt werden darf, das menschenrechtliche Verbot von Präventivhaft zu umgehen. Die Grund- und Menschenrechte sind das höchste Gut des Rechtsstaats. Er muss sie gerade bei der Abwehr terroristischer Gefahren verteidigen und bewahren.