Über fünf Prozent der in Deutschland lebenden Frauen gaben in einer Studie an, seit ihrem 16. Lebensjahr Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein. In den letzten Jahren wurde in Deutschland nur bei etwa einem Zehntel der angezeigten Vergewaltigungen der Täter verurteilt – eine im europäischen Vergleich niedrige Quote.
Die enge Auslegung des Tatbestandes der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung durch den Bundesgerichtshof führt zu Schutzlücken. Derzeit bereitet die Bundesregierung die Ratifikation des Europaratsübereinkommens über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ vor. Artikel 36 des Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Frauenrechtskonvention, alle nicht-einverständlichen Sexualakte unter Strafe zu stellen und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Das vorliegende Policy Paper legt die menschenrechtlichen Schutzlücken bei der effektiven Strafverfolgung sexueller Gewalt gegenüber erwachsenen Frauen in Deutschland dar.