Wie gehen Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) mit menschenrechtlichen Auswirkungen von Diktatur und (Bürger-)Krieg um? Wie tragen sie durch ihr Mandat – die Menschenrechte zu fördern und zu schützen – zu Prozessen der Übergangsjustiz bei? Und welche Schlussfolgerungen ziehen sie daraus? Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist diesen Fragen nachgegangen und zeigt auf, welche Aufgaben NMRI übernehmen können, wenn Staaten Gewaltkonflikte aufarbeiten.