Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wurde 2021 vom Auswärtigen Amt beauftragt, ein National Baseline Assessment (NBA) für die Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu erstellen und damit verbunden Vorschläge für die Ausgestaltung der Fortschreibung des NAPs zu entwickeln. Der erste NAP war am 21. Dezember 2016 von der Bundesregierung vorgelegt worden. Damit kam die Bundesregierung der Forderung der UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte und der EU-Kommission nach, einen für Deutschland gültigen Umsetzungsplan für die 2011 vom Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) zu entwickeln. In diesem ersten NAP erläuterte die Bundesregierung, wie sie ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten nachkommen will und was sie von deutschen Unternehmen hinsichtlich ihrer menschenrechtlichen Achtungsverantwortung erwartet.