Der erste Teil der Studie - „Ein Menschenrechtsansatz gegen Menschenhandel - Internationale Verpflichtungen und Stand der Umsetzung in Deutschland“ - entwickelt Elemente eines Menschenrechtsansatzes gegen Menschenhandel und leitet daraus Empfehlungen für die deutsche Politik ab. Grundlage sind die menschenrechtlichen Verpflichtungen und insbesondere die neueren spezialisierten völkerrechtlichen Abkommen zu Menschenhandel. Im zweiten Teil - „Entschädigung und Entlohnung für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland“ - wird untersucht, inwieweit die Betroffenen von Menschenhandel in Deutschland für ihre Arbeit entlohnt und für ihre erlittenen Verletzungen entschädigt werden. Die Studie identifiziert Hindernisse bei der Durchsetzung dieser Ansprüche und leitet daraus Empfehlungen für eine veränderte Praxis ab.
Der erste Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP) wurde am 11.12.2024 veröffentlicht. Mit dem NAP setzt die Bundesregierung bereits fünf Monate nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie…
The German Institute for Human Rights annually submits a report on the development of the human rights situation in Germany to the German Federal Parliament (in accordance with sec. 2 para. 5 of the Act regarding the Legal Status and Mandate of the German…
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