Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat sich 2020 in einer Allgemeinen Bemerkung mit dem Recht auf Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts befasst. Er konkretisiert darin, wie Teilhabe im Sinne von Artikel 15 des UN-Sozialpakts auszugestalten ist. Die vorliegende Information fasst die wichtigsten Aspekte der Allgemeinen Bemerkung zusammen.