Das Deutsche Institut für Menschenrechte nimmt hiermit Stellung in einem Verfahren gemäß Art. 14 ICERD. Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Individualbeschwerde, die vom Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben wurde. Gegenstand ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Dr. Thilo Sarrazin durch deutsche Strafverfolgungsbehörden. Der Vorwurf bezieht sich auf Äußerungen in einem Interview, das in Deutschland im Herbst 2009 in der Zeitschrift „Lettre International“ erschienen ist. Das Institut will mit der Stellungnahme verdeutlichen, dass der vorliegende Einzelfall grundsätzliche Aspekte berührt, die den Schutz vor Rassismus und rassistischer Diskriminierung in Deutschland unter Beachtung der hohen Bedeutung der Meinungsfreiheit betreffen und zu dem sich Deutschland durch die Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) verpflichtet hat.