Nach wie vor sind international Schutzberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, in Deutschland mit gravierenden rechtlichen und praktischen Problemen konfrontiert, wenn sie ihre Familien nachholen möchten. Viele von ihnen sind seit Jahren von ihren Eltern, Kindern oder Geschwistern getrennt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Stellungnahme mit den aktuellen Hürden beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen international Schutzberechtigten, insbesondere dem Geschwisternachzug, sowie der Nachzugsregelung zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigt. Zudem werden die praktischen Schwierigkeiten beim Nachweis der Familienzugehörigkeit beleuchtet.