he UN Convention on the Rights of the Child (UNCRC) is applicable law in Germany. Germany has committed itself to register every child immediately after birth. Your child must be entered into the Birth Registry (Geburtenregister) in order for you to register your newborn child at the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) and so that it can have access to medical examinations and other services in Germany.
Themen:
Asyl und Migration,
Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte, Berliner Hebammenverband, Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) enthält Regelungen, die die Rechte von Schutzsuchenden beschränken und zudem unionsrechtlich nicht zwingend sind. Das…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
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