Viele geflüchtete und migrierte Kinder müssen in Deutschland häufig längere Zeit in Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen leben. Mit dem „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ hat der Bundesgesetzgeber die Bundesländer dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten dieser gesetzlichen Verpflichtung haben UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte beschlossen herauszuarbeiten, wie es aktuell um den Gewaltschutz in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bestellt ist und welche Maßnahmen die Länder ergriffen haben.
Die Zusammenfassung der Studie finden Sie hier:
Zusammenfassung: Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen (PDF, 258 KB)