Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (Menschenhandelskonvention) sowie die EU-Richtlinie 2011/36/EU gegen Menschenhandel (EU-Menschenhandelsrichtlinie) formulieren Anforderungen an die Vertragsstaaten zur nationalen Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel. Präzisiert werden diese Anforderungen durch die Empfehlungen der Expert*innengruppen des Europarats: der Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO) und der Expert*innengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA). Aktuell fehlen in Deutschland Strukturen nationaler Berichterstattung, die den internationalen Anforderungen entsprechen.
Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ein Konzept zur Einrichtung von zwei unabhängigen nationalen Berichterstattungsstellen für geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel entwickelt.