Die UN-KRK wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die besonderen Schutz-, Fürsorge-, und Beteiligungsrechte von Kindern als Träger_innen von Menschenrechten formuliert. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention begleitet seit ihrer Einrichtung Mitte 2015 die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland. Sie folgt dabei dem Mandat, die Rechte von Kindern im Sinne der UN-KRK zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland durch sämtliche staatliche Stellen kritisch zu überwachen und zu bewerten.
Das Fact Sheet bietet einen Überblick über den Hintergrund und die zentralen Inhalte der Konvention.