Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ enthält Einschränkungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die EU-Recht und Verfassungsrecht zuwiderlaufen. Das Institut äußert in einer Stellungnahme menschenrechtliche Bedenken.