Die Studie gibt Anregungen und Empfehlungen, wie die Aufforderung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden könnte: „Staaten müssen den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen gewähren.“ Mit dieser Feststellung beginnen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Juni 2011 vom UN-Menschenrechtsrat angenommen wurden. Mit der Annahme der Leitprinzipien liegt ein international abgestimmter Rahmen vor, der von Staaten verlangt, wirtschaftliche Beziehungen so auszugestalten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, „um Verletzungen zu verhüten, zu untersuchen, zu ahnden und wiedergutzumachen“. Die Leitprinzipien beziehen sich explizit auch auf internationale Abkommen im Bereich der Handels- und Investitionspolitik.