Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel verpflichtet Deutschland, für alle Betroffenen von Menschenhandel eine angemessene und sichere Unterkunft zu gewährleisten. Doch bislang kann der Bedarf an Unterkünften nicht gedeckt werden und die (menschen-)rechtlichen Ansprüche der Betroffenen sind vielfach nicht erfüllt. Die Erkenntnisse der Analyse sollen die Erarbeitung bundesweiter Mindeststandards zur Sicherung von Unterkünften für Betroffene von Arbeitsausbeutung unterstützen.