Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften weist erhebliche Defizite auf. Die Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen sieht detaillierte Verpflichtungen des Staates zum Schutz vor Gewalt vor. Diese beziehen sich auch auf geflüchtete Frauen, die aufgrund der strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Lebens in Unterkünften in ihrer Autonomie, ihrem Zugang zum Recht und damit in ihrer Wehrfähigkeit eingeschränkt sind.
Das Papier gibt konkrete und detaillierte Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Weiterentwicklung des Gewaltschutzsystems für Asylsuchende und Geduldete in Flüchtlingsunterkünften.