Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt und die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter und Täterinnen und dem Schutz der Opfer verpflichtet. Das vorliegende „aktuell 03/2011“ wirbt dafür, das Ratifikationsverfahren der Konvention als Chance für einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Entschädigungs- und Lohnansprüche von Betroffenen zu nutzen.