Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält die Einführung eines Sorgfaltspflichtengesetzes neben den bereits bestehenden, freiwilligen Maßnahmen zum Schutz Betroffener in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten für menschenrechtlich sinnvoll und notwendig. Ein verbindlicher Standard ist ferner hilfreich, um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.