Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus für die Screening-Verfahren und das Asylgrenzverfahren vor. In Deutschland gibt es einen solchen Mechanismus bisher nicht. Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert, welche Aufgaben dieser Monitoring-Mechanismus hat, wer als Träger für den Mechanismus in Frage kommt und was diesbezüglich im Umsetzungsgesetz zum GEAS geregelt werden sollte.