Die vorliegende Studie zeigt – unter Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Grundrechte und das Grundgesetz – auf, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der deutschen Drittstaatenregelung im Hinblick auf effektiven Rechtsschutz menschen-rechtlichen und rechtstaatlichen Ansprüchen nicht gerecht wird. Eine intensive fachliche und politische Diskussion des Themas ist von daher überfällig. Dazu einen Anstoß und eine menschenrechtliche Argumentationsgrundlage zu geben, ist der Zweck der Studie.