Abschiebungen nach Syrien waren bis vor kurzem kein Thema in der politischen und öffentlichen Debatte. Seit mittlerweile zehn Jahren ist das Land im Bürgerkrieg. Bis Dezember 2020 wurde der seit 2012 geltende bundesweite Abschiebungsstopp stets verlängert. Medienberichten zufolge prüft das Bundesinnenministerium seitdem intensiv, wie Abschiebungen nach Syrien konkret umgesetzt werden könnten. Bisher ist die Diskussion auf die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern beschränkt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass beide Begriffe viel Interpretationsspielraum zulassen. Zudem wird die umfassende Geltung des menschenrechtlichen Refoulement-Verbots (Verbot der Zurückweisung) in der Diskussion oft nicht hinreichend berücksichtigt.