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ABC der Kinderrechte

ABC der Kinderrechte: NMRI wie Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 2 des UN-Kinderrechtsausschusses leicht gemacht

Hauptquelle der Interpretation von UN-Menschenrechtsverträgen sind die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der UN-Fachausschüsse. Um die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses bekannter zu machen, hat das Institut die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 1, 2, 10 und 12 zusammengefasst und Anregungen für ihre Nutzung durch EZ-Fachkräfte gegeben. In dieser Publikation zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 geht es um die Rolle und die Besonderheiten von „Unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen für Kinderrechte“.

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Nicht barrierefrei

Themen: Entwicklungspolitik, Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 422 KB)
ISBN: 978-3-945139-20-2 (PDF)
ISSN: 2198-5642 (PDF)
ISBN: 978-3-945139-19-6 (Print)
ISSN: 2198-0616 (Print)
Seiten: 5
Erschienen: 11/2014

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