Hauptquelle der Interpretation von UN-Menschenrechtsverträgen sind die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der UN-Fachausschüsse. Um die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses bekannter zu machen, hat das Institut die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 1, 2, 10 und 12 zusammengefasst und Anregungen für ihre Nutzung durch EZ-Fachkräfte gegeben. In dieser Publikation zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 10 geht es um den Umgang mit Kindern, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, das heißt um Kinder, die mutmaßlich eine Straftat begangen haben bzw. einer Straftat beschuldigt werden und solche, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind.