Von 1968 bis Februar 2022 legte die Bundesrepublik Deutschland 39 Berichte über die Umsetzung der ESC vor.
Nach der Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta wurde der 1. Bericht im Februar 2023 eingereicht (1st National Report). Schwerpunkte des Berichts waren verschiedene Aspekte von Kinderrechten, Familien und Rechten von Migrant*innen.
In seinem abschließenden Bericht vom März 2024 (Conclusions Germany) sieht der Ausschuss Rechtsverletzungen u.a. in Bezug auf folgende Punkte: Kinderarbeit, Praktikums- / Ausbildungsentgelt, Kinder in Einrichtungen, Kinder in Strafverfahren, Verfügbarkeit und Kosten von Kindertageseinrichtungen, Familiennachzug, Sprachkurse sowie verschiedene weitere Rechte von Arbeitsmigrant*innen. Einige Rechtsverletzungen sind damit begründet, dass die Bundesregierung die nötigen Informationen nicht geliefert hat.
Eine vollständige Dokumentation der Berichtsverfahren gibt es auf der Website des Europarates.