Europarat: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung der Sozialcharta in Deutschland

Ratifikation und Berichtsverfahren

Deutschland hat die Europäische Sozialcharta (ESC) von 1961 am 27. Januar 1965 ratifiziert.

Das 1995 verabschiedete Zusatzprotokoll, dass eine Kollektivbeschwerde ermöglicht, wurde von Deutschland nicht unterzeichnet.

Im März 2021 hat Deutschland die Revidierte Europäische Sozialcharta (RESC) ratifiziert. Die Charta ist am 1. Mai 2021 in Deutschland in Kraft getreten. BGBl 2021 II, S.1060

Von der Ratifizierung ausgenommen wurden unter anderem Artikel 30 (Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung) und Artikel 31 (Recht auf Wohnung).

Berichtsverfahren

Von 1968 bis Februar 2022 legte die Bundesrepublik Deutschland 39 Berichte über die Umsetzung der ESC vor.

Nach der Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta wurde der 1. Bericht im Februar 2023 eingereicht (1st National Report). Schwerpunkte des Berichts waren verschiedene Aspekte von Kinderrechten, Familien und Rechten von Migrant*innen.

In seinem abschließenden Bericht vom März 2024 (Conclusions Germany) sieht der Ausschuss Rechtsverletzungen u.a. in Bezug auf folgende Punkte: Kinderarbeit, Praktikums- / Ausbildungsentgelt, Kinder in Einrichtungen, Kinder in Strafverfahren, Verfügbarkeit und Kosten von Kindertageseinrichtungen, Familiennachzug, Sprachkurse sowie verschiedene weitere Rechte von Arbeitsmigrant*innen. Einige Rechtsverletzungen sind damit begründet, dass die Bundesregierung die nötigen Informationen nicht geliefert hat.

Eine vollständige Dokumentation der Berichtsverfahren gibt es auf der Website des Europarates.

Ad-hoc Berichte

Der erste Ad-hoc Bericht zur Lebenshaltungskostenkrise (cost-of-living crisis) wurde von Deutschland fristgerecht am 31. Dezember 2023 eingereicht.

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