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Trennungstötungen als Mord – nun auch in der Rechtsprechung? Entscheidungsbesprechung (2023)

Trennungstötungen als Mord – nun auch in der Rechtsprechung? Entscheidungsbesprechung: LG Kiel, Urteil vom 05.07.2022, Az. 13 Ks 598 Js 62014/21 im Lichte von BGH, Beschluss vom 06.12.2022, Az. 5 StR 479/22, Autor: Florian Rebmann (Tübingen 2023)

Orientierungssätze

I. Die Entscheidungsbesprechung setzt sich vertieft mit der Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu sogenannten Trennungstötungen auseinander. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Kiel vom 05.07.2022 (Az. 13 Ks 598 Js 62014/21) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 06.12.2022 (Az. 5 StR 479/22) verworfen und in einem Obiter Dictum im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung ausgeführt, dass eine opferseitige Trennung vor der Tat „für sich gesehen kein gegen die Annahme niedriger Beweggründe sprechendes Indiz“ darstelle. Außerdem sei bei der Motivbewertung zu berücksichtigen, wenn „der Täter die Trennung selbst maßgeblich zu verantworten hat“.

II. Der Autor Florian Rebmann ist akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht an der Universität Tübingen (Professor Dr. Jörg Kinzig) und arbeitet unter anderem im Forschungsprojekt „Femizide in Deutschland - Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen“ (2022-2025).

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