Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen [vom 18. Dezember 1990; von Deutschland nicht ratifiziert]
International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families [General Assembly resolution 45/158 of 18 December 1990; entry into force 1 July 2003]
Artikel 9
Das Recht auf Leben der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist gesetzlich zu schützen.
Article 9
The right to life of migrant workers and members of their families shall be protected by law.
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