94. Der Ausschuss erkennt an, dass Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Rechts von Menschen mit Behinderungen, bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Rechtsvorschriften und politischen Strategien zur Umsetzung des Übereinkommens konsultiert und einbezogen zu werden, Herausforderungen gegenüberstehen. Die Vertragsstaaten sollten unter anderem die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Umsetzung von Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 3 des Übereinkommens sicherzustellen:
(a) Alle Gesetze, einschließlich derjenigen, die die rechtliche Handlungsfähigkeit verweigern, aufheben, die Menschen mit Behinderungen ungeachtet der Art ihrer Beeinträchtigung davon abhalten, über die sie repräsentierenden Organisationen eng konsultiert aktiv einbezogen zu werden;
(b) Für die Gründung und Funktionsfähigkeit von Organisationen von Menschen mit Behinderungen eine förderliche Umgebung schaffen, indem ein für ihre Gründung und den nachhaltigen Betrieb günstiges politisches Rahmenwerk verabschiedet wird. Dies schließt die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit vom Staat und ihrer Autonomie ein sowie die Einrichtung, Umsetzung und den Zugang zu adäquaten Finanzierungsmechanismen, einschließlich staatlicher Finanzierung und internationaler Zusammenarbeit, sowie die Bereitstellung von Unterstützung, einschließlich technischer Assistenz, für Empowerment und Capacity-Building.
(c) Alle Einschüchterungs-, Schikanierungs- oder Repressionspraktiken gegenüber Menschen oder Organisationen verbieten, die auf nationaler oder internationaler Ebene ihre im Übereinkommen verankerten Rechte fördern. Die Vertragsstaaten sollten auch Mechanismen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und der sie repräsentierenden Organisationen vor Einschüchterung, Schikanierung und Repressalien verabschieden, einschließlich für Situationen, in denen sie mit dem Ausschuss oder anderen internationalen Gremien und Menschenrechtsmechanismen zusammenarbeiten.
(d) Zur Gründung von Dachorganisationen von Menschen mit Behinderungen ermuntern, die die Aktivitäten ihrer Mitglieder und einzelner Organisationen von Menschen mit Behinderungen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen koordinieren und repräsentieren, um ihre Inklusion und volle Partizipation, auch der am stärksten unterrepräsentierten Gruppen, am Überwachungsprozess sicherzustellen. Wenn ein Vertragsstaat bei der Einbeziehung jeder einzelnen Organisation von Menschen mit Behinderungen am Entscheidungsprozess auf Hindernisse stößt, könnten sie Vertreterinnen und Vertreter solcher Organisationen in ständige oder temporäre Arbeitsstäbe etc. aufnehmen, wenn dies nicht durch eine Dachorganisation oder eine Koalition von Organisationen von Menschen mit Behinderungen erfolgen kann.
(e) Rechtsvorschriften und politische Strategien verabschieden, die das Recht auf Partizipation und Einbeziehung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen anerkennen, sowie Vorschriften erlassen, die klare Verfahren für Konsultationen auf allen Ebenen der Behörden und der Entscheidungsfindung festlegen. Dieses gesetzliche und politische Rahmenwerk sollte im Vorfeld des Treffens von Entscheidungen die Durchführung öffentlicher Anhörungen verpflichtend vorsehen und Bestimmungen enthalten, die eindeutige Zeitvorgaben, Zugänglichkeit von Konsultationen sowie eine Verpflichtung zur Bereitstellung von angemessenen Vorkehrungen und Unterstützung fordern. Dies kann durch klare Verweise in Gesetzen und anderen Formen von Vorschriften auf die Partizipation und Auswahl vonRepräsentantinnen und Repräsentanten von Organisationen von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
(f) Ständige Mechanismen der Konsultation mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Runder Tische, partizipativer Dialoge, öffentlicher Anhörungen, Umfragen und Online-Konsultationen, einrichten, die ihre Diversität und Autonomie, wie in Absatz 11, 12 und 50, ausgeführt, respektieren. Dies kann ebenfalls in Form eines nationalen Beratungsgremiums, wie einem nationalen Behindertenrat, der die Organisationen von Menschen mit Behinderungen repräsentiert, erfolgen.
(g) Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen über Organisationen von Menschen mit Behinderungen garantieren und unterstützen, die eine breite Vielfalt an Hintergründen, einschließlich Geburts- und Gesundheitsstatus, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Sprache, nationale, ethnische, indigene oder soziale Herkunft, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, intersexuelle Variation, religiöse und politische Zugehörigkeit, Status als Migrantin bzw. Migrant, Gruppen, die Beeinträchtigungen vertreten, oder sonstigen Status, repräsentieren.
(h) Mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen repräsentieren, zusammenarbeiten und ihre direkte Partizipation an allen öffentlichen Entscheidungsprozessen, die sich insbesondere auf die Entwicklung politischer Strategien in Bezug auf die Rechte von Frauen und die Geschlechtergleichstellung sowie auf geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, einschließlich sexueller Gewalt und Missbrauch, beziehen, in einer sicheren Umgebung gewährleisten.
(i) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder und Frauen mit Behinderungen, über die sie repräsentierenden Organisationen bei der Planung, Durchführung, Überwachung und Messung öffentlicher Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen konsultieren und aktiv einbeziehen, insbesondere in Bezug auf Angelegenheiten, die sie betreffen, einschließlich in Risikosituationen und humanitären Notlagen, und ihnen dabei für die Mitteilung ihrer Ansichten vernünftige und realistische Fristen setzen und eine adäquate Finanzierung und Unterstützung geben;
(j) Den Aufbau, das Capacity-Building, die Finanzierung und die wirksame Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen oder von Gruppen von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Eltern und Familien von Menschen mit Behinderungen in ihrer unterstützenden Rolle, auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung fördern. Dies schließt die Planung, die Entwicklung, die Reform und Umsetzung von politischen Strategien und Programmen auf lokaler, nationaler, regionaler, (einschließlich innerhalb einer Organisation der regionalen Integration) oder internationaler Ebene ein;(
k) Die Überwachung der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Einhaltung von Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 3 sicherstellen und die Führung einer solchen Überwachung durch Organisationen von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
(l) Unter Einbeziehung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen wirksame Durchsetzungsmechanismen mit sinnvollen Sanktionen und Rechtsbehelfen in Fällen der Nichteinhaltung der von den Vertragsstaaten nach Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 3 zu erfüllenden Verpflichtungen entwickeln und umsetzen.
(m) Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen und die Zugänglichkeit aller Einrichtungen, Materialien, Meetings, Aufforderungen zur Einreichung von Unterlagen, Verfahren sowie Information und Kommunikation in Bezug auf öffentliche Entscheidungs-, Konsultations- und Überwachungsprozesse für alle Menschen mit Behinderungen sicherstellen, einschließlich für Menschen, die isoliert in Einrichtungen oder psychiatrischen Krankenhäusern leben, und für Menschen mit Autismus.
(n) Behinderungs- und altersgerechte Assistenz für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Entscheidungs-, Konsultations- und Überwachungsprozessen über die sie repräsentierenden Organisationen bereitstellen. Strategien zur Sicherstellung der Partizipation von Kindern mit Behinderungen an Konsultationsprozessen zur Umsetzung des Übereinkommens entwickeln, die inklusiv, kinderfreundlich und transparent sind und ihre Rechte auf Meinungs- und Gedankenfreiheit respektieren;
(o) Konsultationen und Verfahren in einer offenen und transparenten Weise und in verständlichen Formaten führen, die alle Organisationen von Menschen mit Behinderungen miteinschließen;
(p) Sicherstellen, dass Organisationen von Menschen mit Behinderungen Finanzmittel und andere Formen von Ressourcen aus nationalen und internationalen Quellen erhalten und/oder beantragen können, einschließlich von Privatpersonen und Privatunternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vertragsstaaten und internationalen Organisationen, und einschließlich des Zugangs zu Steuerbefreiungen und zur nationalen Lotterie.
(q) bestehende Konsultationsverfahren in nicht behinderungsspezifischen Rechtsbereichen zugänglich und inklusiv für Menschen mit Behinderungen über die sie repräsentierenden Organisationen gestalten;
(r) Menschen mit Behinderungen über die sie repräsentierenden Organisationen an öffentlichen Haushaltsprozessen, der Überwachung der Nachhaltigen Entwicklungsziele auf nationaler Ebene, internationalen Entscheidungsprozessen und internationaler Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten aktiv einbeziehen und eng konsultieren und entwicklungspolitische Strategien verabschieden, die die Rechte und Ansichten von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung und Überwachung der Agenda 2030 auf nationaler Ebene systematisch in alle Bereiche miteinfließen lassen (Mainstreaming).
(s) Die Partizipation an, Repräsentation bei und leichten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Focal Points auf allen Ebenen der Regierung und den Koordinierungsmechanismen sowie ihre Kooperation mit und Repräsentation in unabhängigen Überwachungsstrukturen gewährleisten;
(t) Die Partizipation und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen über die sie repräsentierenden Organisationen in internationale Menschenrechtsmechanismen auf regionaler und globaler Ebene fördern und sicherstellen;
(u) In enger Konsultation mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen überprüfbare Indikatoren für gute Partizipation, konkrete Fristen und Zuständigkeiten für die Umsetzung und Überwachung definieren. Eine solche Partizipation kann zum Beispiel durch die Erläuterung des Umfangs ihrer Partizipation im Zusammenhang mit Vorschlägen für die Änderung von Gesetzen oder durch Angaben zur Zahl der Repräsentantinnen und Repräsentanten aus solchen Organisationen, die in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, gemessen werden.